Praxisraum Claudia Jacobs
 Praxisraum Claudia Jacobs 

Abrechnung

Die Praxis ist eine freie Praxis. Die Bezahlung der Honorarrechnung erfolgt direkt von Ihnen an die Praxis in bar oder per Banküberweisung.

Je nach Ihrem Versicherungsstatus bekommen Sie eine Rechnung für Ihre private oder gesetzliche Krankenkasse.


Privat versicherten Patienten werden die entstehenden Kosten in der Regel, je nach Versicherungsstatus, von ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie in Ihrem Interesse vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenkasse, welche Leistungen diese bezahlt und welche Kostenanteile sie übernimmt. So wissen Sie, ob und welchen Anteil Sie selbst zahlen müssen.

Gesetzlich Versicherte können die Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen, sofern diese osteopathische Behandlungen erstattet.

Dazu benötigen Sie vorab von Ihrem Arzt eine Empfehlung für osteopathische Behandlung. Diese reichen Sie dann mit meiner Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Freiwillig Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse sollten bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob eine Kostenerstattung nicht doch möglich ist.

Die Praxis übernimmt nachträglich keine Verantwortung für die Nichterstattung Ihrer Krankenversicherung an Sie.

Kostenanfragen bei Ihrer Versicherung sollten Sie grundsätzlich schriftlich abklären und um eine schriftliche Bestätigung bitten.